DAS OKTAVBÜCHLEIN

Das erste Dokument aus dem Jahr 1809

Aus dem Jahr 1809 stammt ein ledergebundenes, mit Goldschnitt versehenes Oktavbüchlein, das handschriftliche Eintragungen und viele leere Seiten enthält. Es wurde offenkundig eingerichtet mit der Absicht, einer juristisch korrekten, formalen Vorstellung unter dem jetzt definitiven Namen: “Der Grad von Bedeutung, auf den sich die im Jahre 1804 entstandene Einrichtung erhob, und die gute Aussicht, daß sie unter dem Namen des “Vereins zum Wohlthun” sich erhalten und höher erheben wird, machten es jetzt im Jahre 1809 nöthig, ein bestimmtes Reglement für das Ganze dieses Instituts überhaupt und für die Theile der Verwaltung insbesondere fest zu setzen”. (1809)

Die Eintragungen in dem Oktavbüchlein umfassen das “Reglement” und eine Mitgliederliste.